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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Merz GmbH + Co. KG · Stand: 01.01.2019

A. Geltung der Bedingungen

Die Leistungen und Angebote der Merz GmbH + Co. KG an den jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Merz GmbH + Co. KG ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.

B. Angebote

Die Angebote von Merz GmbH + Co. KG sind stets freibleibend und unverbindlich. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Merz GmbH + Co. KG hergeleitet werden können.

C. Preise

Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, ab Firmensitz exklusive Transportkosten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle angegebenen Preise sind freibleibend.

D. Liefer- und Leistungszeit

Die von der Merz GmbH + Co. KG genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tag des Auftrags, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung, und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Merz GmbH + Co. KG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

Sie berechtigen die Merz GmbH + Co. KG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die Merz GmbH + Co. KG verpflichtet sich, den Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu informieren und ihm etwaige Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

Die Merz GmbH + Co. KG kommt im Übrigen erst dann in Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Verzug, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Merz GmbH + Co. KG oder ihre eingesetzten Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

E. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, Mitarbeiter, Arbeitsräume, geeignete Hard- und Software, Datenleitungen, Informationen und Telekommunikationseinrichtungen im notwendigen und zweckmäßigen Ausmaß und kompatibel zu Merz GmbH + Co. KG-Komponenten zur Verfügung zu stellen. Telekommunikationsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unzureichende Mitwirkung, unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, sind von Merz GmbH + Co. KG nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Merz GmbH + Co. KG führen. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

F. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende (juristische) Person übergeben wurde. Wird der Versand ohne Verschulden der Merz GmbH + Co. KG verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

G. Gewährleistung und Haftung

Die Merz GmbH + Co. KG gewährleistet, dass die von ihr gelieferte Hard- und Software frei von Fabrikations- und Materialmängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab Betriebsbereitschaft. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, sowie Neuinstallationen/Neukonfigurationen von Softwareprodukten oder Softwarekomponenten, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

Der Kunde hat der Merz GmbH + Co. KG Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Produktes schriftlich mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte mangelhaft im Sinne des § 434 BGB sind, kann die Merz GmbH + Co. KG nach ihrer Wahl verlangen, dass:

  • die schadhafte Ware (bzw. Teil der Ware) zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die Merz GmbH + Co. KG geschickt wird;
  • der Kunde die schadhafte Ware (bzw. Teil der Ware) bereithält und durch die Merz GmbH + Co. KG ein Servicetechniker zum Kunden geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
G. Gewährleistung und Haftung (Fortsetzung)

Soweit die Nachbesserung zwei Mal fehlgeschlagen ist, hat der Kunde Anspruch auf Minderung oder Rücktritt vom Vertrag. Die Merz GmbH + Co. KG übernimmt keine Gewährleistung wegen Bagatellmängeln.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Merz GmbH + Co. KG oder der von der Merz GmbH + Co. KG eingesetzten Erfüllungsgehilfen. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung aus Produkthaftung.

Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Merz GmbH + Co. KG zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

Der Schadensersatz darf jedoch den entstandenen Verlust aus entgangenem Gewinn nicht übersteigen, den die Merz GmbH + Co. KG bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die die Merz GmbH + Co. KG gekannt hat, hätte kennen müssen oder als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

Gewährleistungsansprüche gegen die Merz GmbH + Co. KG stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

H. Rücknahmeregelung

a. Rücklieferung fehlerhafter Hard- und Software: Defekte Ware muss innerhalb der Gewährleistungsfrist vom Kunden an die Merz GmbH + Co. KG zurückgeschickt werden. Die Merz GmbH + Co. KG schickt nach eigener Wahl die instandgesetzte oder ersetzte Ware frachtfrei dem Kunden zurück. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl, soweit Größe und Gewicht dies zulassen, per Post. Wird eine andere Versandart durch den Kunden gewünscht, so trägt dieser die Versandkosten.

b. Fehllieferungen: Der Kunde hat die Merz GmbH + Co. KG innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware über defekte, fehlende oder falschgelieferte Ware schriftlich zu informieren. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.

I. Eigentumsvorbehalt

Die Merz GmbH + Co. KG behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller der Merz GmbH + Co. KG zustehenden und noch entstehenden Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – vor. Erlischt das (Mit)Eigentum der Merz GmbH + Co. KG durch Verbindung, so gilt bereits jetzt als vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf die Merz GmbH + Co. KG übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der der Merz GmbH + Co. KG das (Mit)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an die Merz GmbH + Co. KG ab. Die Merz GmbH + Co. KG ermächtigt den Kunden in widerruflicher Weise, die an die Merz GmbH + Co. KG abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderung der Merz GmbH + Co. KG hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen aushändigen.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und die Merz GmbH + Co. KG unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Merz GmbH + Co. KG berechtigt, Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Merz GmbH + Co. KG liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

J. Zahlung

Rechnungen der Merz GmbH + Co. KG sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Merz GmbH + Co. KG berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

K. Schutz- und Urheberrechte

Die Lieferung von Software erfolgt grundsätzlich in binärer Form. Die Tatsache, dass ggf. Quellprogramme auf den Kundenrechnern belassen werden, berechtigt den Kunden nicht, die Quellprogramme zu verwenden, zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen.

L. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren ist 75015 Bretten/Baden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.